Miteigentumsanteil

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Der Miteigentumsanteil (MEA) ist im deutschen Wohneigentumsrecht verankert und bezieht sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Er referiert auf den Teil, der jeweils einem Eigentümer am gemeinschaftlich genutzten Eigentum in der Wohnungseigentümergemeinschaft zusteht. Als Gemeinschaftseigentum gelten Fassade, Dach und alle weiteren Teile der Immobilie, die kein Sondereigentum darstellen.

Aus dem MEA lassen sich die Anteile ermitteln, die jeder Eigentümer am Gemeinschaftseigentum zu tragen hat. Der rechnerische Bruchteil ist jeweils Bestandteil der Teilungserklärung und im Grundbuch vermerkt. Ebenso erlangen auf der Mitgliederversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft Beschlüsse nur dann Gültigkeit, wenn 50 Prozent der Miteigentumsanteile durch entsprechende Eigentümer vertreten werden.

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