Immobilie

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Bei Immobilien handelt es sich in der Rechts- und Wirtschaftssprache um ein unbewegliches Sachgut, das beweglichen Gütern wie Fahrzeugen oder Möbeln gegenübersteht. Als solches gelten für Immobilien besondere rechtliche Vorschriften. Durch ihren Status als Sachgut stellen Immobilien eine langfristige Kapitalanlage dar, die in ihrem Wert relativ beständig sind. Nach der Art ihrer Nutzung lassen sie sich in Wohn-, Gewerbe- und betriebliche Immobilien unterteilen.

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