Grundbuch

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Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem alle Rechts- und Besitzverhältnisse von Grundstücken rechtsverbindlich erfasst sind. Dazu gehören auch eventuell damit verbundene Lasten, außer öffentliche Lasten, sowie mögliche Vorkaufs- und Wohnrechte. Die Führung obliegt dem jeweils für die Region zuständigen Amtsgericht. Nach dem Kauf einer Immobilie muss der Wechsel der Eigentumsverhältnisse notariell beglaubigt in das Grundbuch eingetragen werden. Erst dann gilt der Käufer als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie.

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