Eine Eigentumswohnung bildet innerhalb eines Wohnhauses rechtlich eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die aus mehreren Räumen besteht. Im deutschen Wohneigentumsgesetz (WEG) fällt sie unter das Wohneigentum und taucht dort dementsprechend gar nicht auf. Die Rechte und Pflichten, die an eine Eigentumswohnung geknüpft sind, ergeben sich daher aus dem Begriff des Wohneigentums.
Das Eigentum an der Wohnung gründet sich auf einem Eintrag in das Grundbuch, wodurch dem Eigentümer die Wohneinheit als Sondereigentum und an der Immobilie gemeinschaftlich genutzte Bereiche als Gemeinschaftseigentum zugesprochen werden. Gleichzeitig wird der Eigentümer Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Eine Eigentumswohnung kann entweder vom Eigentümer selbst bewohnt oder vermietet werden. Bei Letzterem stellt sie eine Kapitalanlage dar, die in Form der monatlichen Mieteinnahmen eine Rendite erwirtschaftet.
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