Auflassungsvormerkung

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Mit einer Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch ein künftiger Immobilienerwerb rechtlich abgesichert. Durch den Eintrag erhält der Käufer mehr Rechte, obwohl er im Grundbuch noch nicht als Eigentümer der jeweilige Immobilie eingetragen ist. Der Verkäufer kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über das Grundstück verfügen und es beispielsweise ein zweites Mal zum Verkauf anbieten. Mit einem Auflassungsvormerk kann der zukünftige Besitzer auch Verfügungen wie eine Zwangsvollstreckung unterbinden. Die Auflassungsvormerkung findet zeitlich vor der eigentlichen Auflassung statt. Sie kündigt gewissermaßen die Übertragung des Eigentums an.

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