Die Auflassung ist in den meisten Fällen Bestandteil des notariellen Kaufvertrages über einen Immobilienerwerb. Sie lässt sich als rechtsverbindliche Zusage verstehen, die Immobilie zu kaufen und sich als Eigentümer im Grundbuch vermerken zu lassen. Voraussetzung für ihren Vollzug ist die Zahlung des Kaufpreises. Außerdem geht ihr meist ein Auflassungsvermerk voraus.
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