Das Hausgeld bezeichnet die monatlich fälligen Kosten, die jeder Eigentümer an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat, um die gemeinschaftlich anfallenden Kosten zu begleichen. Mit dem Beitrag werden die Betriebskosten, Aufwände für die Wartungsarbeiten und die Verwaltungsgebühren am Gemeinschaftseigentum gedeckt. Außerdem dient ein Teil des Hausgeldes dazu, um eine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Wie sich das Hausgeld auf alle Wohnungseigentümer verteilt, legt der Miteigentumsanteil fest.
« Zum Immobilien-Glossar