Als Betriebskosten gelten die Kosten, die für die Bewirtschaftung der Immobilie fällig werden. Darunter fallen Grundsteuer, Gebäudereinigung und Versicherungen. Wird die Immobilie vermietet, darf der Vermieter einen Teil der Betriebskosten auf die Miete umlegen. Verwaltungskosten sowie Beträge, die für Instandhaltung und Reparaturen aufgewendet wurden, zählen dagegen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
« Zum Immobilien-Glossar