Die Grundschuld zählt zu den Grundpfandrechten und dient bei der Immobilienfinanzierung als Absicherung für den Kreditgeber. Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und verleiht dem Kreditgeber das Recht, die Immobile einer Zwangsversteigerung zu unterziehen, wenn der Käufer bei der Abzahlung des Kredites in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Im Gegensatz zur Hypothek bezieht sie sich nicht auf eine bestimmte Forderung. Gleichzeitig untersagt die Grundschuld dem Grundeigentümer den Verkauf der Immobilie, ohne dass der Kreditgeber seine Zustimmung dafür erteilt hat.
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