Grunderwerbssteuer

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Die Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf von inländischen Immobilien an und lässt sich als Umsatzsteuer verstehen. Sie ist auf Landesebene angesiedelt, sodass sich der Steuersatz von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Das Spektrum reicht dabei von 3,5 bis 6,5 %. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer dient der vollständige Kaufpreis der jeweiligen Immobilie. Die Steuer selbst wird beim Immobilienkauf zu den Nebenkosten gerechnet. Erst wenn sie geleistet ist, wird der Käufer als Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen.

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