Abgeschlossenheitsbescheinigung

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Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung erklärt die Baubehörde, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum baulich von anderen Bereichen abgetrennt ist. Die Bescheinigung bildet die Voraussetzung dafür, dass eine Immobilie in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum untergliedert werden kann. Außerdem kann erst mit der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ein Grundbuchblatt für eine Wohneinheit angefertigt werden. Notwendig ist die Ausstellung der Bescheinigung beim Neubau von Eigentumswohnungen oder wenn ein Wohnhaus nachträglich in einzelne Eigentumswohnungen unterteilt werden soll.

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