Wohnungseigentum

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Wohnungseigentum bezeichnet nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das Eigentum, das an einer einzelnen Eigentumswohnung begründet wird. Es handelt sich dabei um Sondereigentum, sodass der Eigentümer damit nach seinem Belieben verfahren kann. Das Wohnungseigentum an einer Wohnung ist jeweils im Grundbuch aufgeführt. Mit dem Eintrag in das Grundbuch wird das Eigentum wirksam und der Eigentümer automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentum ist damit die Voraussetzung dafür, dass Eigentumswohnungen zum Verkauf angeboten werden können.

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