Wohnrecht

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Das Wohnrecht bezeichnet das Recht, eine Immobilie bzw. einen Teil von ihr oder eine Wohnung zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Es ist vertraglich festgeschrieben und bedarf eines Eintrages in das Grundbuch. Von großer Bedeutung ist es vor allem im Fall einer Schenkung: Wenn Eltern eine Immobilie oder Eigentumswohnung zu Lebzeiten an ihre Kinder weitergeben, diese allerdings weiter bewohnen wollen, können sie sich ein lebenslanges Wohnrecht zusichern.

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