Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt darüber Auskunft, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer geleistet hat. Ausgestellt wird sie von dem Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt. Erst wenn die Bescheinigung vorliegt, wird der Käufer als rechtsverbindlicher Eigentümer der Immobilie in das Grundbuch eingetragen. Der Käufer kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung selbst beim Finanzamt abholen oder diese direkt dem zuständigen Notar zukommen lassen.
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