Löschungsbewilligung

« Back to Glossary Index

Ist die Finanzierung der Immobilie vollständig zurückgezahlt, erhält der Eigentümer von seiner Bank eine Löschungsbewilligung. Darunter wird die Zustimmung verstanden, die Grundschuld im Grundbuch zu löschen, die der Kreditgeber in vielen Fällen als Sicherheit für die Vergabe eines Kredites fordert. Mit der Löschungsbewilligung kann ein Notar die Löschung des entsprechenden Eintrages beim Grundbuchamt in die Wege leiten.

« Zum Immobilien-Glossar