Der Wirtschaftsplan stellt ein bedeutendes Element für eine Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Darin präsentiert der Hausverwalter die Kalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr. Erwartete Einnahmen und Ausgabe führt er im Wirtschaftsplan auf und gleicht sie miteinander ab. Gelistet sind dabei die Posten für das Gemeinschaftseigentum, die anteiligen Verpflichtungen und die Kosten, die auf den einzelnen Wohnungseigentümer zukommen, woraus die Höhe des Hausgeldes resultiert. Die Zahlungen, die im Zusammenhang mit Sondereigentum entstehen, sowie die Grundsteuer spielen im Wirtschaftsplan keine Rolle. Der Wirtschaftsplan setzt sich aus einem Gesamtwirtschaftsplan für die Eigentümergemeinschaft und Einzelwirtschaftsplänen für die einzelnen Eigentumswohnungen zusammen.
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