Sonderumlage

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Die Sonderumlage dient dazu, den außergewöhnlichen Finanzbedarf von Immobilien in Gemeinschaftseigentum zu decken. Kosten, für die weder das Hausgeld noch die Instandhaltungsrücklage ausreichen, werden darüber ausgeglichen. Das ist bei der Finanzierung umfassender Maßnahmen oder Anschaffungen sowie bei schweren Schäden durch Unwetter beispielsweise der Fall. Die Wohnungseigentümer müssen die Sonderumlage jedoch gemeinschaftlich beschließen. Einzelheiten dazu regelt das Wohnungseigentumsgesetz.

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