Pacht umschreibt die vertragliche Überlassung einer Immobilie zum Gebrauch an einen Pächter. Meist handelt es sich um eine gastronomische oder landwirtschaftliche Nutzung, die durch das vereinbarte Entgelt abgegolten wird, den Pachtzins oder auch kurz als Pacht bezeichnet. Die Nutzung bezieht sich dabei auf einen bestimmten Zeitraum, der im Pachtvertrag festgehalten wird. Im Gegensatz zur Miete, bei der dem Mieter das Objekt lediglich zum Gebrauch zur Verfügung steht, wird bei der Pacht dem Pächter auch die Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung eingeräumt, die sogenannte Fruchtziehung.
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