Die Eigentümerversammlung stellt das zentrale Gremium der Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Sie muss dem Wohneigentumsgesetz (WEG) zufolge mindestens einmal im Jahr einberufen werden und findet nicht öffentlich statt. Die Eigentümerversammlung dient unter dem Vorsitz des Verwalters der Willensbildung und Beschlussfassung für gemeinschaftlich zu treffende Entscheidungen. Dafür ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Die genaue Verteilung der Stimmen regelt die Teilungserklärung. Inhalt der Eigentümerversammlung sind Entscheidungen, die entweder einzelne Wohneigentumseinheiten oder das Gemeinschaftseigentum betreffen. Daneben bilden Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie Sonderumlagen, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan zentrale Inhalte der Versammlung. Die einzelnen Beschlüsse sind in einem Protokoll schriftlich festzuhalten.
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