Denkmalschutz

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Denkmalschutz bedeutet, dass Gebäude oder auch nur Teile von ihnen dauerhaft in ihrer Form erhalten bleiben sollen, weil sie von besonderer kulturhistorischer Relevanz sind. An ihrer ursprünglichen Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse. Daher unterliegen denkmalgeschützte Immobilien speziellen Regelungen, die insbesondere Einschränkungen bei der Sanierung betreffen. Hierfür müssen die geplanten Maßnahmen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Dafür wird die Investition in eine solche Immobilie mit Steuererleichterungen gefördert.

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