Die Courtage, auch Provision genannt, bezeichnet das Honorar, das einem Immobilienmakler zusteht, wenn er eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat. Seine Vermittlungstätigkeit muss dabei zum Abschluss eines Vertrags geführt haben. Handelt es sich dabei um eine Vermietung, darf die Courtage zwei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Sie ist in diesem Fall von demjenigen zu entrichten, der den Makler beauftragt hat. Bei einem Immobilienverkauf ist die Courtage grundsätzlich zwar frei verhandelbar, hängt jedoch vom Wert der Immobilie ab. Inzwischen liegen in den meisten Bundesländern jedoch gesetzliche Regelung über Höhe und Verteilung der Courtage vor. Dabei wird die zu entrichtende Summe zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt. In einigen Bundesländern ist sie jedoch ausschließlich vom Käufer zu zahlen.
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