Aufklärungspflicht

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Die Aufklärungspflicht ist für den Kaufvertrag bei Immobiliengeschäften relevant und stärkt die Position des Käufers. Sie verpflichtet den Verkäufer dazu, den potenziellen Käufer über alle Besonderheiten zu informieren, die das Verkaufsobjekt betreffen. Damit bezieht sich die Aufklärungspflicht insbesondere auf versteckte Mängel an der Immobilie. Auf offensichtliche Mängel, die direkt vom Laien zu erfassen sind, braucht der Verkäufer hingegen laut Aufklärungspflicht nicht gesondert hinzuweisen.

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