Das Wohnungsgrundbuch ist eine besondere Form des Grundbuches. Als solches bildet es keinen Bestandteil des Grundbuches, sondern stellt ein eigenes dar. Es enthält alle wichtigen Informationen für Wohnungseigentum, die auf der Teilungserklärung basieren. Daraus lassen sich die Wohneigentumsrechte ableiten. Aufgeführt sind im Wohnungsgrundbuch das Miteigentum am Grundstück, Sondereigentum und die Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum. Für jedes Wohneigentum führt das Wohnungsgrundbuch ein eigenes Grundbuchblatt. Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Kaufinteressenten unbedingt Einsicht in das Wohnungsgrundbuch nehmen, um sich der Rechte und Pflichten zu versichern, die mit dem jeweiligen Wohneigentum einhergehen.
« Zum Immobilien-Glossar