Versteckte Mängel an einer Immobilie sind nicht direkt auf den ersten Blick ersichtlich. Dadurch unterscheiden sie sich von offenen Mängeln. Sie beziehen sich meist auf Fenster, den Keller, die Heizungsanlage und das Dach, ebenso wie den Sanitärbereich. Beim Verkauf einer Immobilie ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer auf versteckte Mängel hinzuweisen. Das ergibt sich aus seiner Aufklärungspflicht heraus. Andernfalls kann der Käufer später vom Kaufvertrag zurücktreten. Selbst Schadensersatzzahlungen sind in diesem Fall möglich.
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