Mit der Instandhaltungsrücklage, auch Instandhaltungsrückstellung, soll laut Wohnungseigentümergesetz der Wert von Eigentumswohnungen erhalten werden. Es handelt sich dabei um zurückgestelltes Geld, das der Eigentümergemeinschaft als finanzieller Puffer dient, um Instandhaltungsarbeiten an der Immobilie zu finanzieren. Damit darf die Instandhaltungsrücklage nur für Reparaturen oder Erneuerungen gebraucht werden, die Zahlung anderen Kosten ist nicht zulässig. Die Rücklage verteilt sich dabei anteilig je nach Wohnfläche auf alle Wohnungseigentümer. Den Beschluss über ihre Höhe fällt die Eigentümerversammlung.
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