Unter dem Begriff Eigentümergemeinschaft oder rechtlich korrekt Wohnungseigentümergemeinschaft werden die Gesamtheit aller Eigentümer von Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohnanlage gefasst. Auch Teileigentümer sind der Gemeinschaft zuzurechnen. Welche Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft zukommen, regelt das Wohneigentumsgesetz. Durch den Kauf einer Eigentumswohnung wird der Eigentümer automatisch Mitglied der Gemeinschaft.
Fragen, die die Immobilie umfassen, sind von der Eigentümergemeinschaft gemeinsam zu entscheiden. Beispielsweise, wenn es um die Sanierung der Fassade geht. Bei der Gemeinschaft der Eigentümer handelt es sich jedoch weder um eine juristische Person noch um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Laut aktueller Rechtsprechung kommt ihr der Status einer besondere Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu. Die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft bezieht sich nur auf Bereiche, an deren Verwaltung diese beteiligt ist. So ist die Eigentümergemeinschaft teilrechtsfähig und parteifähig.
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