Eigenbedarf

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Der Eigenbedarf bezeichnet einen Begriff aus dem Mietrecht. Kann ein Eigentümer an seiner Immobilie oder Eigentumswohnung berechtigtes Interesse darlegen, in dem er das Objekt selbst bewohnen will, kann er als Vermieter Eigenbedarf geltend machen. Dieser begründet die ordentliche Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses durch den Vermieter. Bei dieser muss jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist gewahrt bleiben sowie die Länge des Mietverhältnisses berücksichtigt werden. Als begünstigte Personen im Fall von Eigenbedarf gelten neben dem Eigentümer seine Familienangehörige sowie Angehörige seines Haushaltes.

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