Als Zimmer gelten im Grundriss von Immobilien erst Räume, die mindestens zehn Quadratmeter Grundfläche aufweisen. Bäder, Flure, Küchen und Wirtschaftsräume werden nicht als Zimmer gezählt. Um dem jeweiligen Objekt zugerechnet zu werden, müssen sich die Räume außerdem innerhalb der Wohnung befinden. Die Raumhöhe stellt ein weiteres Kriterium für Zimmer dar. Sie muss mindestens zwei Meter Höhe betragen.
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