Die Staffelmiete umschreibt eine Form der Miete, bei der eine Staffelung vereinbart wurde. Der Mietpreis ist dabei jeweils für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben und wird danach erhöht. Als Mindestzeitrum, für die eine solche Staffelung gilt, legt das Gesetz ein Jahr fest. Die Preisstaffelung ist im Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Andere Mieterhöhungen sind bei Staffelmiete ausgeschlossen. Außerdem findet die Mietpreisbremse auch bei dieser Form der Mietzahlungen Anwendung.
« Zum Immobilien-Glossar