Das Sondernutzungsrecht bezeichnet das Recht eines Eigentumswohnungsbesitzers, Gemeinschaftseigentum allein zu nutzen. Die anderen Eigentümer sind von diesem Recht ausgeschlossen. Dennoch handelt es sich dabei weiterhin um Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft. Beispiele für das Sondernutzungsrecht sind der Gebrauch eines Parkplatzes oder eines Gartens. Auch die Übertragung auf eine andere Person innerhalb der Eigentümergemeinschaft ist möglich, ohne dass dafür die Zustimmung der anderen Mitglieder erforderlich ist. An dritte, der Eigentümergemeinschaft nicht angehörende Personen lässt sich das Recht jedoch nicht übertragen.
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