Der Mietspiegel enthält die Vergleichsmiete, die in einer Gemeinde oder Stadt üblich ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem üblichen Entgelt, das für Wohnraum vereinbarer Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Ein qualifizierter Mietspiegel bildet die Grundlage für das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren sowie die Mietpreisbremse. Damit gibt er einen Überblick in die ortsübliche Preisentwicklung. Als qualifizierter Mietspiegel gilt er erst, wenn er von den jeweiligen Gemeinden und Städten in Zusammenarbeit mit Vermieter- und Mietverbänden erstellt oder anerkannt wurde. Nach spätestens vier Jahren muss der Mietspiegel an die jeweilige Preisentwicklung angepasst werden.
« Zum Immobilien-Glossar