Kaution

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Mit der Kaution sichert sich der Vermieter einer Wohnung vor einer potenziellen Zahlungsunfähigkeit des Mieters ab. Sie muss meist bei Abschluss eines Mietvertrages hinterlegt werden. Der Vermieter hält die Kaution als Sicherheit für ausbleibende Mietzahlungen ein oder für die Fälle, wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen anderweitig nicht nachkommt. Dabei hat er sie für den Zeitraum, in dem das Mietverhältnis besteht, getrennt von seinem eigenen Vermögen und verzinslich auf einem Kautionskonto anzulegen. Die erwirtschafteten Zinsen stehen dabei dem Mieter zu, wenn ihm nach Ablauf des Mietverhältnisses die Kaution wieder ausgezahlt wird.

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