Betriebskostenabrechnung

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Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung erstellt. In dieser sind alle Kosten für die Nebenkosten aufgeführt. Auch eine Gesamtaufstellung der Kosten muss enthalten sein. Über den Umlageschlüssel werden die Gesamtkosten in der jährlichen Abrechnung auf die einzelnen Eigentümer umgelegt und mit dem gezahlten Wohngeld verrechnet. Nach dem Vergleich mit den im Voraus geplanten Nebenkosten ergibt sich daraus eine Nachzahlung oder Rückerstattung, die alternativ der Rücklage beigefügt werden kann. Analog dazu erhält der Mieter im Falle von Mietwohnungen eine Nebenkostenabrechnung, die die Gesamtkosten und den jeweiligen Anteil des Mieters enthält. Dieser wird mit den monatlich geleisteten Vorauszahlungen abgeglichen und verrechnet.

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