Die Baulast ist ein Aspekt, den Immobilienkäufer zu beachten haben. Damit sind Einschränkungen gemeint, die sich hinsichtlich der Bebaubarkeit und anderweitiger Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch die Baurechtsbehörde ergeben. In diesen Verpflichtungen drücken sich öffentlich-rechtlich bedingte Interessen aus. Dadurch kann der neue Eigentümer dazu verpflichtet werden, etwas in Zusammenhang mit seinem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Dazu zählen Regelungen zu der Abstandsfläche oder die Einplanung einer bestimmten Anzahl von Pkw-Stellplätzen. Vermerkt ist die Baulast jeweils im Baulastenverzeichnis.
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