Die Spekulationssteuer umschreibt umgangssprachlich die Einkommenssteuer, die bei der Veräußerung von Immobilien anfällt. Ihre Höhe hängt vom Verkaufswert sowie dem individuellen Steuersatz ab, der sich aus den Gesamteinnahmen des Steuerzahlers ergibt. Dadurch lässt sich für die Spekulationssteuer kein fester Wert angeben. Grundsätzlich sind alle Gewinne aus Immobilienverkäufen umsatzsteuerpflichtig, allerdings hat der Gesetzgeber hierbei einige Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel wenn die Immobilie nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erworben wurde.
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