Der Begriff Souterrain stammt aus dem Französischen und ist gleichbedeutend mit Tiefparterre. Er bezeichnet Wohnungen bzw. Zimmer, die auf Dauerbewohnung ausgelegt sind und deren Fußboden unterhalb des Geländes auf der Straßenfassade liegt. Das Stockwert, das sich über der Souterrainwohnung anschließt, befindet sich damit etwa ein halbes Geschoss oberhalb des Erdniveaus und wird als Hochparterre bezeichnet.
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