Der qualifizierte Alleinauftrag, zuweilen auch als erweiterter Alleinauftrag bezeichnet, enthält Regelungen, die die eigenen Verkaufstätigkeiten des Immobilienbesitzers einschränken, wenn er dafür einen Makler beauftragt hat. So ist in diesem Fall ausschließlich der Makler für den Verkauf der Immobilie zuständig. Einen weiteren Makler kann der Eigentümer dafür nicht beauftragen. Außerdem verpflichtet er sich vertraglich dazu, alle Interessenten, die sich an ihn wenden, an den Makler zu verweisen, den er mit dem Verkauf der Immobilie betraut hat. Verkauft der Eigentümer das Objekt ohne Zutun des Maklers, schuldet er diesem eine Provision.
Im Gegenzug für diese Einschränkungen auf Seiten des Immobilieneigentümers hat sich der beauftragte Makler laut geltender Rechtsprechung aktiv und rege um den Verkauf zu bemühen.
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