Der Optionskauf bezeichnet eine besondere Form des Mietkaufs. Hierbei wird dem Mieter das Recht eingeräumt, die von ihm bewohnte Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Im Gegensatz zum Mietkauf stellt der Kauf aber nur eine Option dar und ist nicht bindend. Die Entscheidung über diesen Schritt liegt beim Mieter. Der Vermieter bzw. der Verkäufer lässt die Option zum Kauf im Grundbuch vermerken.
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