Der Nießbrauch ist eine Form der Dienstbarkeit. Er ermöglicht es, ein Grundstück oder eine Immobilie uneingeschränkt zu nutzen. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit unterliegt der Nießbrauch keinen Einschränkungen – lediglich Veränderungen am Grundstück oder der Immobilie dürfen nicht vorgenommen werden. Die Fruchtziehung ist dagegen erlaubt. So darf der Nießbrauchberechtigte die Immobilie umfassend gebrauchen und daraus Erträge erwirtschaften.
Beim Nießbrauch handelt es sich um ein absolutes Recht, das lebenslang gilt. Allerdings kann es weder veräußert noch vererbt werden.
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