Mietpreisbremse

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Mit der Mietpreisbremse hat der Gesetzgeber die Höhe des Mietpreises nach oben hin gedeckelt. So darf der Mietpreis bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die im Mietspiegel aufgeführt ist. Die Mietpreisbremse ist seit dem 01. Juni 2015 in Kraft. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich jedoch nur auf Gebiete, in denen das Wohnungsangebot knapp ist. Definiert werden die Gebiete von dem jeweiligen Bundesland. Neuvermietungen und Objekte, die zuvor umfassend saniert wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgeschlossen.

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