Bei der Indexmiete erfolgt die Preisgestaltung der Miete für ein Mietobjekt variabel. Dabei steigt die Miete jeweils mit den Preisen, denn sie ist an den Preisindex für die Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte gekoppelt, den das Statistische Bundesamt herausgibt. Dadurch richtet sich die Mietsteigerung an der allgemeinen Preisentwicklung aus und ist nicht durch den Mietspiegel gedeckelt. Die Mieterhöhung ist im Mietvertrag aufgeführt. Sie findet einmal im Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt statt und darf außerhalb dieses Zeitpunktes nicht erneut angepasst werden. Auch die Umlegung von Modernisierungskosten auf die Mietzahlung ist bei einer vereinbarten Indexmiete ausgeschlossen.
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