Einkünfte

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Der Begriff Einkünfte stammt aus dem Einkommenssteuerrecht. Als Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechtes gelten auch solche, die sich aus der Vermietung von Immobilien ergeben. Das regelt § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Auf dieser gesetzlichen Grundlage unterliegen Eigentümer von Immobilien und Eigentumswohnungen der Einkommenssteuerpflicht. Berechnet werden Einkünfte aus Vermietung durch den Abzug von Werbungskosten. Dazu zählen die Finanzierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abschreibung.

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