Ausfallrücklage (WEG)

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Mit der Ausfallrücklage sichert sich die Wohnungseigentümergemeinschaft vor einer potenziellen Zahlungsunfähigkeit ab. Sie wird in dem Fall wirksam, wenn ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und nicht mehr in der Lage ist, das monatlich fällige Wohngeld zu entrichten. Es handelt sich dabei um eine Sonderumlage, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen wird.

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