Kappungsgrenze für Mietpreiserhöhung

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Für Mieterhöhungen gibt es eine festgelegte Kappungsgrenze, an die sich Vermieter halten müssen. Die Kappungsgrenze besagt dabei, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden darf. In einigen Städten und Gemeinden, die besonders stark vom Wohnraummangel betroffen sind, liegt die Kappungsgrenze mit 15 Prozent auch darunter. Mit diesem Wert will der Gesetzgeber schnell steigende Mietpreise in einer Region unterbinden. Relevant wird die Kappungsgrenze allerdings nur bei Mieterhöhungen von Wohnraum, der zuvor deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete lag.

Anders als die Mietpreisbremse, die nur für Neubauten relevant ist, bezieht sich die Kappungsgrenze auf Bestandswohnungen. Bei Staffel- oder Indexmiete gilt die Kappungsgrenze ebenfalls nicht. Auch Mieterhöhungen nach einer Modernisierung unterliegen anderen Regelungen.

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