Zwangsversteigerung

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Die Zwangsversteigerung stellt ein Vollstreckungsverfahren dar, bei dem ein Gläubiger mit den Immobilien des Schuldners offene Rechnungen begleichen kann. Der Gläubiger kann auf diese Weise an sein Geld kommen, wenn der Schuldner das zur Immobilienfinanzierung aufgenommene Darlehen nicht zurückzahlen kann. Kaufinteressenten können durch eine veranlasste Zwangsvollstreckung Immobilien deutlich unter ihrem Verkehrswert zu erwerben. Als Vollstreckungsverfahren handelt es sich um einen staatlichen Hoheitsakt. Zu den Immobilien, die auf diesem Weg versteigert werden können, zählen Grundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum sowie das Erbbaurecht. Geregelt wird das Verfahren mit allen Rechten, Pflichten und Fristen im „Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung“ (ZVG). Die Verantwortung für die Zwangsvollstreckungen bei Immobilien obliegt dem zuständigen Vollstreckungsgericht, das ist in den meisten Fällen das Amtsgericht.

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