Das deutsche Wohnungseigentumsrecht (WEG) legt wesentliche Regeln zu Eigentumswohnungen, die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum fest. Das Gesetz wurde 1951 eingeführt, um im Nachkriegsdeutschland neue Formen zur Finanzierung von Wohnraum zu schaffen. Weil laut Bürgerlichem Gesetzbuch kein Eigentum an realen Gebäudeteilen bestehen kann, ist die Begründung von Wohneigentum wichtiger Bestandteil des Wohneigentumsgesetzes.
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