Obhutspflicht

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Unter Obhutspflicht wird im Mietrecht die Pflicht des Mieters verstanden, die Wohnung und die gemeinschaftlich genutzten Räume sowie Anlagen pfleglich zu behandeln und Schäden von der Mietsache fernzuhalten. Aus der Obhutspflicht heraus kann der Vermieter den Mieter auch zum regelmäßigen Lüften und moderaten Heizen veranlassen, um Schimmelbildung vorzubeugen.

Über eventuell entstandene Schäden hat der Mieter den Vermieter im Rahmen der Obhutspflicht unverzüglich zu informieren. Die Pflicht gilt auch dann, wenn sie nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt ist.

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