Die Landesbauordnung gilt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechtes. In ihr ist festgeschrieben, was es technisch bei einem Bau zu beachten gibt. Auch in welchen Fällen eine Baugenehmigung einzuholen ist, ist darin festgehalten. Durch die Verankerung auf Landesebene ergeben sich in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer Abweichungen. Als Bauherr sollte man mit der jeweiligen Landesbauordnung vertraut sein.
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