Kündigungsfrist

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Für die Kündigung von Mietverhältnissen gelten die im Mietvertrag vereinbarten Fristen. Sind darin keine aufgeführt, sind für die Kündigung folgende Fristen verbindlich: Will der Mieter das Mietverhältnis beenden, muss er dies laut deutschem Mietrecht drei Monate vorher schriftlich erklären. Das Kündigungsschreiben muss bis spätestens zum dritten Werktag des Monats erfolgen. Die Dauer des Mietverhältnisses spielt dabei im Gegensatz zur Kündigung durch den Vermieter keine Rolle. Für den Vermieter wird die Kündigungsfrist durch den Zeitraum, in dem das Mietverhältnis bestand, geregelt. Bei Mietverträgen, die bis zu drei Jahren liefen, gelten auch hier die drei Monate als Frist für die Kündigung. Dauerte das Mietverhältnis zwischen drei und acht Jahren, liegt die Frist für den Vermieter bei sechs Monaten, zu denen er spätestens die Beendigung des Mietvertrages erklären muss. Mietverhältnisse ab acht Jahren muss der Vermieter mindestens neun Monate vorher kündigen.

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