Jahresabrechnung

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In der Jahresabrechnung werden nach dem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr die angefallenen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgeführt. Dabei geht es um die Posten des gemeinschaftlichen Eigentums, die der WEG-Verwalter als Gesamt- sowie als Einzelrechnungen für die einzelnen Wohnungseigentümer aufzustellen hat. Auch die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage muss darin enthalten sein. Die Jahresabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Die Abrechnung hat dabei nicht als Bilanz, sondern als reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung nach dem Zufluss- und Abflussprinzip zu erfolgen. Sie ist so zu erstellen, dass sie für alle Wohnungseigentümer verständlich ist. Für Kaufinteressenten von Eigentumswohnungen stellt die Jahresabrechnung ein wichtiges Dokument dar, um sich einen Überblick über die realen Kosten der Wohnung zu verschaffen.

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